Häufige
Fragen
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NEWO Hausverwaltung

Über 45 Jahre Erfahrung

Was ist eine WEG?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, auch WEG genannt, ist rechtlich gesehen „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage“, also der Zusammenschluss aller Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Grundlage einer Eigentümergemeinschaft ist eine notariell beurkundete Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung sowie das WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung wird das Zusammenleben innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt.

Benötige ich eine WEG – Hausverwaltung?

Auch wenn die Idee der Selbstverwaltung nahe liegt, ist es in der Praxis oft schwierig, eine WEG ohne professionelles Know-How zu managen. Eine externe WEG-Verwaltung ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um mehrere Eigentümer handelt. Insbesondere das komplexe Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die umfangreichen Verwalterpflichten verlangen allumfassende Kenntnisse im Bereich der kaufmännischen, juristischen und technischen Verwaltung. Unser Rat: legen Sie die anspruchsvolle WEG-Verwaltung in professionelle Hände.

Wie hoch sind die Kosten einer Verwaltung?

Die Kosten einer WEG-Verwaltung sind im Einzelfall von der Anzahl der Eigentumseinheiten und dem Allgemeinzustand des oder der zu verwaltenden Wohnhäuser abhängig. Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot, das Ihren Bedürfnissen entspricht.

Welche Serviceleistungen beinhaltet eine WEG-Verwaltung?

Der Hausverwalter ist sowohl für die kaufmännische als auch die technische Verwaltung zuständig. Wir bieten Ihnen neben den Kernaufgaben eines Verwalters wie beispielsweise die Erstellung der Jahresabrechnung sowie Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung ein umfangreiches Portfolio an Leistungen, welche transparent im Verwaltervertrag geregelt werden.

Was ist zu beachten bei einer Eigentümerversammlung?

Die ordentliche Eigentümerversammlung, abgekürzt ETV, wird mindestens einmal im Jahr durch den Verwalter einberufen. Außerordentliche Versammlungen werden allerdings nur nach Bedarf einberufen. Es ist in beiden Fällen zu beachten, dass die Einladung schriftlich erfolgen muss und eine Tagesordnung beinhaltet. Der Ort der Versammlung muss für alle Teilnehmer erreichbar sein und zu einem Zeitpunkt gelegt werden, der für alle günstig ist, also beispielsweise nicht am Vormittag oder während der Schulferien.

Was ist eine Teilungserklärung?

Im deutschen Wohnungseigentumsrecht wird die Teilungserklärung definiert als eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt. Es wird festgelegt, wie das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Dabei unterscheidet man das Gemeinschaftseigentum vom Sondereigentum. Wichtig ist, dass die Teilungserklärung immer notariell beglaubigt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum?

Was Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist, wird immer genau in der Teilungserklärung festgehalten. Das Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf alle Installationen und Teile eines Gebäudes, welche von allen Eigentümern benutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Geländer, das Hausdach, Treppenhäuser und deren Beleuchtung. Die einzelnen Wohneinheiten gehören allerdings zum Sondereigentum jedes einzelnen Eigentümers.

Welche Aufgabe hat ein Beirat?

Der Verwaltungsbeirat einer WEG unterstützt den Verwalter bei seiner Tätigkeit. Oft kommt es vor, dass der Beirat die Entscheidungen trifft und die Ausführung an den Verwalter übergibt. So werden zum Beispiel Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Kostenvoranschläge erst durch den Beirat geprüft, bevor diese der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.

Was ist Teil der Hausgeldabrechnung?

In der Hausgeldabrechnung ist beispielsweise aufgelistet, wie hoch die Gesamtkosten für einzelne Wohnungen und Stellplätze sind und gibt den Umlageschlüssel an, nach dem die Kosten auf die Eigentümer verteilt werden. Außerdem enthält die Hausgeldabrechnung Informationen dazu, wie hoch die Instandhaltungsrücklage im Vergleich zum Vorjahr ist. Außerdem werden die nicht umlagefähigen Betriebskosten und die umlegbaren Betriebskosten aufgeführt. Außerdem werden die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt.

Dies sind die Kosten für Heizung und Wasser, Müllentsorgung, Versicherung und der Strom in Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen oder Kellerräumen. Außerdem können zu den Nebenkosten auch mögliche Wartungskosten für die Heizung und Aufzüge sowie Kosten für den Winterdienst hinzukommen. Erfolgt die Gebäudereinigung beispielsweise durch einen Dienstleister, sind diese Kosten auch in der Hausgeldabrechnung enthalten.

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Ein Wirtschaftsplan ist eine Prognose der anstehenden Betriebskosten des nächsten Wirtschaftsjahres der WEG. Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten werden dabei für das kommende Jahr kalkuliert, sodass alle Eigentümer bereits eine Vorstellung von den auf sie zukommenden Kosten haben. Voraussichtliche Kostenerhöhungen können im Wirtschaftsplan ebenfalls berücksichtigt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsplans ist außerdem die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

Was sind Instandhaltungskosten?

Es gibt laut DIN-Norm vier Bestandteile der Instandhaltungskosten: Wartung, Inspektion, Instandhaltung und Verbesserung. Diese Maßnahmen dienen alle der Werterhaltung Ihrer Immobilie. Deren Verwaltung ist deswegen besonders wichtig. Beispielsweise gehören zu den Instandhaltungskosten also die Kosten für die Wartung der Heizungssysteme.

Was beinhaltet eine Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage dient der Kostenabdeckung der Instandhaltungskosten des Gebäudes. Mit diesen finanziellen Rücklagen werden zukünftige Instandhaltungskosten, wie beispielsweise bei einem Fassadenanstrich gedeckt. Außerdem bieten diese Rücklagen die Sicherheit, kurzfristige, dringende Reparaturen vornehmen zu können, wie die Erneuerung einer Heizungsanlage.

Wie nimmt man Kontakt zu uns auf?

Unsere persönlichen Berater erreichen Sie über verschiedene Kommunikationswege: per Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Büro. Unser Büro ist für Sie telefonisch oder per mail während unserer Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr erreichbar. Ihre Mails werden spätestens nach 48 Stunden beantwortet, in dringenden Fällen können Sie eine Antwort auch schon innerhalb eines Tages erwarten.

Sind Haustiere erlaubt?

Neben den gesetzlichen Bestimmungen ist die Tierhaltung in der Hausordnung geregelt.

Wie kann die Hausverwaltung in Notfällen erreicht werden?

Unsere Hausverwaltung ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und am Freitag bis 16 Uhr unter der Nummer 0711-34559930 immer für Sie da. Die Kontaktdaten Ihrer direkten Ansprechpartner finden Sie unter „Unser Team“. Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie gerne auf unsere Mailbox sprechen. Bei Notfällen ist schnelles Handeln angesagt. Hierbei finden Sie im casavi eine Liste mit allen wichtigen Notfallnummern bzgl. ihrer Heizung-, Aufzug-, Sanitäranlagen etc.. Alternativ finden Sie die Notfallliste (die von uns persönlich in Ihren Objekten aufgehängt wird) am „schwarzen Brett“.

Bei Feuer, Gasgeruch etc. ist unverzüglich die 112 zu wählen.

Welche Informationen benötigt die Hausverwaltung bei einem Nutzerwechsel?

Damit die Verwaltung ihrer WEG reibungslos weiterlaufen kann, muss die Hausverwaltung frühestmöglich über einen Nutzerwechsel informiert werden. Dabei sind folgende Informationen dem Verwalter/in zu hinterlegen:

  • Name & Vorname des neuen Eigentümers oder Mieters
  • Komplette (neue) Anschrift des Eigentümers (wird benötigt bei Auszug des Eigentümers)
  • Telefon, E-Mail etc.
  • Neue Personenanzahl
  • Einzugsdatum / Stichtag
  • Zählerstände (Heizung, Kalt- und Warmwasser)

Handelt es sich um einen Verkauf einer Wohnung so ist ein weiterer Nachweis in Form einer Kaufurkunde (etc.) zu hinterlegen.

Sie haben sicher Wichtigeres zu tun.

Die Verwaltung ist unser Aufgabe.

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